Inhalt:

Rechtliches

Vollständiger Text:

Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Neben den üblichen Gesetzen wie dem BGB finden in Deutschland spezielle Gesetze Anwendung. Einige Präzedenzfälle geben dabei Hinweise auf die aktuelle Rechtslage.

Die Landesgrenzen besitzen in einem weltumspannenden Netzwerk wie dem Internet große Bedeutung. Wichtig ist dabei insbesondere, ob eine Website physikalisch auf einem Server in Deutschland gespeichert ist. Andernfalls kann leicht die Gesetzeslage anderer Staaten zum tragen kommen. Andererseits schützen auch deutsche Gesetze nicht, wenn Veröffentlichungen bestimmter Inhalte andernorts unter Strafe stehen.

Insbesondere das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag (MStV) geben in Deutschland eine gewisse Rechtssicherheit. In diesen Gesetzen wird die Verantwortlichkeit für alle Informationen geregelt, welche über das Internet veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall ist immer derjenige verantwortlich, der sie ins Netz stellt. So ist zu beachten, dass auch für fremde Inhalte eine Verantwortung besteht, wenn man sich diese zu eigen macht.

Bei der Einrichtung einer Internetpräsenz sollte es selbstverständlich sein, Urheberrechte für veröffentlichte Inhalte zu beachten. Verstöße gegen das Copyright bei Konzeption, Bildern oder Texten können ein teures juristisches Nachspiel haben. Das Markenrecht wiederum findet unter anderem bei Auseinandersetzung über die Zuteilung von Domain-Namen Anwendung. Die Vergabe einer Domain erfolgt zumeist ohne Prüfung der rechtlichen Situation nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt...". Manchmal lässt sich dann nur noch auf juristischen Wege das eigene Recht durchsetzen. In diesem Bereich bieten sich einige sehr interessante Präzedenzfälle zur Lektüre an.

Auch rechtsgültige Verträge sind über das Internet grundsätzlich möglich, da das BGB die Form einer beiderseitigen Willenserklärung keinen Einschränkungen unterwirft. Bei internationalen Verträgen gewinnt der Sitz der leistungserbringenden Partner Bedeutung. Hier kann beispielsweise im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung getroffen werden. Natürlich gelten auch hier die Anforderungen, welche das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsieht. So muß der Kunde die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Dies kann mit einem deutlich gekennzeichneten Verweis auf die Geschäftsbedingungen erfolgen. Ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit, die mühelose Lesbarkeit und ein angemessener Umfang sind dabei zu gewährleisten. Aber dies sollte auch für Internetseiten selbstverständlich sein...

© 2001-2012 | www.labseven.de |